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Restnutzungsdauer berechnen

Geben Sie Baujahr und Modernisierungen ein – der Rechner zeigt sofort die Restnutzungsdauer Ihres Wohngebäudes nach dem Modell der ImmoWertV, mit Modernisierungspunkten und fiktivem Baujahr.

Meist das Jahr des Kaufs.

Modernisierungen bis zum Stichtag
max. 4 P.
max. 2 P.
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Nur vollständig ausgeführte Maßnahmen ankreuzen. Länger als 20 Jahre zurückliegende Maßnahmen zählen nicht mehr.

Geben Sie das Baujahr ein – das Ergebnis erscheint sofort.

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So rechnet der Rechner

Der Rechner folgt dem Modell der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), mit dem auch Sachverständige die Restnutzungsdauer von Wohngebäuden ermitteln:

  1. Gesamtnutzungsdauer: 80 Jahre für Wohngebäude (Anlage 1 ImmoWertV).
  2. Gebäudealter: Stichtagsjahr minus Baujahr. Stichtag ist meist das Jahr des Kaufs.
  3. Modernisierungspunkte: je Maßnahme nach ihrem Alter am Stichtag, zusammen höchstens 20 (Anlage 2 ImmoWertV).
  4. Restnutzungsdauer: bis zu einem Schwellenwert Gesamtnutzungsdauer minus Alter, darüber nach der Formel der Anlage 2; auf volle Jahre aufgerundet.

Alle Werte und den Rechenweg im Detail finden Sie in unserer Restnutzungsdauer-Tabelle.

Wie viele Punkte eine Modernisierung bringt

Je länger eine Maßnahme am Stichtag zurückliegt, desto weniger zählt sie. Diese Werte setzt der Rechner an:

Maßnahmebis 5 Jahrebis 10 Jahrebis 15 Jahrebis 20 Jahre
Dach mit Wärmedämmung4321
Fenster und Außentüren2210
Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)2221
Heizungsanlage2210
Wärmedämmung der Außenwände4321
Bäder2100
Innenausbau (Decken, Fußböden, Treppen)2221
Grundrissgestaltung1–2 (unabhängig vom Alter)
Höchstpunkte je Maßnahme nach ihrem Alter am Stichtag (Orientierungswerte nach der Sachwertrichtlinie, mit denen auch unsere Gutachten arbeiten). Länger als 20 Jahre zurückliegende Maßnahmen zählen nicht mehr.
PunktsummeModernisierungsgrad
0 bis 1nicht modernisiert
2 bis 5kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
6 bis 10mittlerer Modernisierungsgrad
11 bis 17überwiegend modernisiert
18 bis 20umfassend modernisiert
Anlage 2 ImmoWertV 2021, Tabelle 2.

Rechenbeispiel

Ein Einfamilienhaus, Baujahr 1972, wird 2026 gekauft; es ist damit 54 Jahre alt. Die Heizung wurde 2019 erneuert (2 Punkte), das Bad 2018 (1 Punkt), die Fenster 2014 (1 Punkt), zusammen 4 Punkte. Der Rechner ergibt eine Restnutzungsdauer von 31 Jahren und ein fiktives Baujahr von 1977. Ohne Gutachten würde das Finanzamt über 50 Jahre abschreiben.

Was der Rechner nicht kann

Der Rechner liefert einen Modellwert für ein Gebäude ohne besondere Schäden. Bauschäden, den Zustand einzelner Bauteile und den tatsächlichen Umfang von Modernisierungen kann nur ein Sachverständiger vor Ort beurteilen – und genau das verlangt das Finanzamt: Der bloße Verweis auf das Modell der ImmoWertV genügt nach dem Bundesfinanzhof nicht (Urteil vom 23.01.2024, IX R 14/23). Warum der Ortstermin so wichtig ist, lesen Sie in Wer darf ein Restnutzungsdauergutachten erstellen?

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt weder ein Gutachten noch eine steuerliche Beratung.

Häufige Fragen

Nach der ImmoWertV aus Gesamtnutzungsdauer (Wohngebäude 80 Jahre), Gebäudealter und Modernisierungspunkten. Ohne nennenswerte Modernisierung gilt bis zu einem bestimmten Alter Gesamtnutzungsdauer minus Alter, darüber eine Formel. Der Rechner oben erledigt das für Sie.

Das Jahr, ab dem die Abschreibung läuft oder neu bemessen werden soll – meist das Jahr des Kaufs. Bei länger gehaltenen Immobilien legen Sie den Stichtag mit Ihrem Steuerberater fest; Modernisierungen nach dem Stichtag zählen nicht.

Das Baujahr eines neuen Gebäudes mit derselben Restnutzungsdauer: Stichtagsjahr plus Restnutzungsdauer minus Gesamtnutzungsdauer. Es zeigt, wie „jung“ ein modernisiertes Gebäude wirtschaftlich ist.

Nein. Es ist ein Modellwert ohne Bauschäden und ohne Prüfung vor Ort. Für das Finanzamt brauchen Sie ein Gutachten, das das konkrete Gebäude beurteilt.

Weil der Sachverständige beim Ortstermin Bauschäden, den Zustand der Bauteile und den tatsächlichen Umfang der Modernisierungen feststellt. Schäden verkürzen die Restnutzungsdauer, nur teilweise ausgeführte Modernisierungen bringen weniger Punkte.