
Die Restnutzungsdauer eines Wohngebäudes ergibt sich nach der ImmoWertV aus drei Größen: der Gesamtnutzungsdauer (für Wohngebäude 80 Jahre, Anlage 1), dem Gebäudealter und den Modernisierungspunkten (höchstens 20, Anlage 2). Bis zu einem bestimmten Alter gilt einfach Gesamtnutzungsdauer minus Alter; danach rechnet eine Formel mit Koeffizienten je Punktzahl. Ein 60 Jahre altes, nicht modernisiertes Wohnhaus hat danach noch 21 Jahre Restnutzungsdauer.
Die Gesamtnutzungsdauer ist ein Modellwert: die Zeit, über die ein Gebäude dieser Art bei ordnungsgemäßer Instandhaltung üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann. Für alle Wohngebäude beträgt sie 80 Jahre.
| Gebäudeart | Gesamtnutzungsdauer |
|---|---|
| Einfamilienhaus (freistehend) | 80 Jahre |
| Doppelhaushälfte | 80 Jahre |
| Reihenhaus / Reihenmittelhaus | 80 Jahre |
| Mehrfamilienhaus | 80 Jahre |
| Wohnhaus mit Mischnutzung | 80 Jahre |
| Geschäftshaus | 60 Jahre |
| Bürogebäude | 60 Jahre |
| Gemeindezentrum / Vereinsheim | 40 Jahre |
| Kindergarten / Schule | 50 Jahre |
| Wohnheim / Pflegeheim | 50 Jahre |
| Krankenhaus / Klinik | 40 Jahre |
| Beherbergungsstätte / Hotel | 40 Jahre |
| Sporthalle / Veranstaltungshalle | 40 Jahre |
| Verbrauchermarkt / Discounter | 30 Jahre |
| Kaufhaus / Einkaufszentrum | 50 Jahre |
| Einzelgarage / Carport | 60 Jahre |
| Tiefgarage / Hochgarage | 40 Jahre |
| Werkstatt / Produktionsgebäude | 40 Jahre |
| Lager- / Versandgebäude | 40 Jahre |
| Landwirtschaftliches Gebäude | 30 Jahre |
Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer. Anlage 2 bewertet sie mit Punkten für acht Elemente, insgesamt höchstens 20:
| Modernisierungselement | Höchstpunkte |
|---|---|
| Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung | 4 |
| Modernisierung der Fenster und Außentüren | 2 |
| Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) | 2 |
| Modernisierung der Heizungsanlage | 2 |
| Wärmedämmung der Außenwände | 4 |
| Modernisierung von Bädern | 2 |
| Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen | 2 |
| Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung | 2 |
| Summe | 20 |
Aus der Punktsumme folgt der Modernisierungsgrad:
| Punktsumme | Modernisierungsgrad |
|---|---|
| 0 bis 1 | nicht modernisiert |
| 2 bis 5 | kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung |
| 6 bis 10 | mittlerer Modernisierungsgrad |
| 11 bis 17 | überwiegend modernisiert |
| 18 bis 20 | umfassend modernisiert |
Wie viele Punkte eine Maßnahme bringt, hängt auch davon ab, wie lange sie zurückliegt. Die Werte dazu finden Sie in unserem Beitrag Restnutzungsdauer nach Sanierung.
Beispiel: Ein Wohnhaus ist am Stichtag 60 Jahre alt, das relative Alter beträgt 75 %. Ohne Modernisierung ergibt die Formel 21 Jahre Restnutzungsdauer, mit 8 Modernisierungspunkten (mittlerer Grad) 37 Jahre. Das fiktive Baujahr – das Baujahr eines neuen Gebäudes mit derselben Restnutzungsdauer – liegt dann bei 1967 bzw. 1983 (Stichtag 2026).
Die Matrix zeigt die Restnutzungsdauer für Wohngebäude nach Gebäudealter (Zeilen) und Modernisierungspunkten (Spalten):
| Alter | 0 P. | 2 P. | 4 P. | 6 P. | 8 P. | 10 P. | 13 P. | 16 P. | 18 P. | 20 P. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10 Jahre | 70 | 70 | 70 | 70 | 70 | 70 | 70 | 71 | 72 | 72 |
| 20 Jahre | 60 | 60 | 60 | 60 | 61 | 62 | 64 | 66 | 68 | 68 |
| 30 Jahre | 50 | 50 | 50 | 52 | 53 | 55 | 58 | 62 | 65 | 65 |
| 40 Jahre | 40 | 40 | 41 | 44 | 46 | 49 | 54 | 59 | 62 | 62 |
| 50 Jahre | 30 | 31 | 34 | 37 | 41 | 45 | 50 | 56 | 60 | 60 |
| 60 Jahre | 21 | 23 | 28 | 32 | 37 | 41 | 47 | 54 | 58 | 58 |
| 70 Jahre | 15 | 18 | 24 | 29 | 34 | 39 | 45 | 53 | 57 | 57 |
| 80 Jahre | 12 | 16 | 22 | 27 | 32 | 37 | 44 | 52 | 57 | 57 |
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es eine eigene Tabelle: Anlage 22 zum Bewertungsgesetz. Sie nennt für Ein- und Zweifamilienhäuser ebenfalls 80 Jahre, folgt aber eigenen Regeln – unter anderem beträgt die Restnutzungsdauer eines noch nutzbaren Gebäudes dort mindestens 30 % der Gesamtnutzungsdauer (§ 185 Abs. 3 BewG). Für die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG spielt diese Tabelle keine Rolle.
Die Tabellen zeigen Modellwerte für ein Gebäude ohne besondere Schäden. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt genügt der bloße Verweis darauf nicht; der Bundesfinanzhof verlangt eine Beurteilung des konkreten Gebäudes (Urteil vom 23.01.2024, IX R 14/23). Bauschäden, der Zustand einzelner Bauteile und die tatsächlich ausgeführten Modernisierungen prüft der Sachverständige beim Ortstermin. Einen schnellen Überblick für Ihr Gebäude gibt unser Restnutzungsdauer-Rechner.
Nach Anlage 1 ImmoWertV 80 Jahre – ebenso für Doppel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnhäuser mit Mischnutzung.
Fiktives Baujahr = Stichtagsjahr + Restnutzungsdauer − Gesamtnutzungsdauer. Ein Wohnhaus mit 30 Jahren Restnutzungsdauer zum Stichtag 2026 hat das fiktive Baujahr 2026 + 30 − 80 = 1976.
Nach Anlage 2 ImmoWertV gilt ein Gebäude mit 0 bis 1 Punkt als nicht modernisiert, mit 2 bis 5 Punkten als klein modernisiert, mit 6 bis 10 als mittel, mit 11 bis 17 als überwiegend und ab 18 Punkten als umfassend modernisiert.
Ja. Modernisierungen verlängern sie: Ein älteres Gebäude mit vielen Modernisierungspunkten kann eine deutlich längere Restnutzungsdauer haben, als sein Alter vermuten lässt.
Die Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1 ja, je nach Gebäudeart. Das Punktemodell der Anlage 2 ist für Wohngebäude formuliert; bei Gewerbeimmobilien beurteilt der Sachverständige den Einzelfall.
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