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Fachwissen6 Min. LesezeitStand: 29.10.2026

Restnutzungsdauer-Tabelle: Gesamtnutzungsdauer und Modernisierungspunkte nach ImmoWertV

Die Restnutzungsdauer eines Wohngebäudes ergibt sich nach der ImmoWertV aus drei Größen: der Gesamtnutzungsdauer (für Wohngebäude 80 Jahre, Anlage 1), dem Gebäudealter und den Modernisierungspunkten (höchstens 20, Anlage 2). Bis zu einem bestimmten Alter gilt einfach Gesamtnutzungsdauer minus Alter; danach rechnet eine Formel mit Koeffizienten je Punktzahl. Ein 60 Jahre altes, nicht modernisiertes Wohnhaus hat danach noch 21 Jahre Restnutzungsdauer.

Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1 ImmoWertV

Die Gesamtnutzungsdauer ist ein Modellwert: die Zeit, über die ein Gebäude dieser Art bei ordnungsgemäßer Instandhaltung üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann. Für alle Wohngebäude beträgt sie 80 Jahre.

GebäudeartGesamtnutzungsdauer
Einfamilienhaus (freistehend)80 Jahre
Doppelhaushälfte80 Jahre
Reihenhaus / Reihenmittelhaus80 Jahre
Mehrfamilienhaus80 Jahre
Wohnhaus mit Mischnutzung80 Jahre
Geschäftshaus60 Jahre
Bürogebäude60 Jahre
Gemeindezentrum / Vereinsheim40 Jahre
Kindergarten / Schule50 Jahre
Wohnheim / Pflegeheim50 Jahre
Krankenhaus / Klinik40 Jahre
Beherbergungsstätte / Hotel40 Jahre
Sporthalle / Veranstaltungshalle40 Jahre
Verbrauchermarkt / Discounter30 Jahre
Kaufhaus / Einkaufszentrum50 Jahre
Einzelgarage / Carport60 Jahre
Tiefgarage / Hochgarage40 Jahre
Werkstatt / Produktionsgebäude40 Jahre
Lager- / Versandgebäude40 Jahre
Landwirtschaftliches Gebäude30 Jahre
Modellansätze nach Anlage 1 ImmoWertV 2021.

Modernisierungspunkte nach Anlage 2 ImmoWertV

Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer. Anlage 2 bewertet sie mit Punkten für acht Elemente, insgesamt höchstens 20:

ModernisierungselementHöchstpunkte
Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung4
Modernisierung der Fenster und Außentüren2
Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)2
Modernisierung der Heizungsanlage2
Wärmedämmung der Außenwände4
Modernisierung von Bädern2
Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen2
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung2
Summe20
Anlage 2 ImmoWertV 2021, Tabelle 1.

Aus der Punktsumme folgt der Modernisierungsgrad:

PunktsummeModernisierungsgrad
0 bis 1nicht modernisiert
2 bis 5kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
6 bis 10mittlerer Modernisierungsgrad
11 bis 17überwiegend modernisiert
18 bis 20umfassend modernisiert
Anlage 2 ImmoWertV 2021, Tabelle 2.

Wie viele Punkte eine Maßnahme bringt, hängt auch davon ab, wie lange sie zurückliegt. Die Werte dazu finden Sie in unserem Beitrag Restnutzungsdauer nach Sanierung.

So wird gerechnet

  1. Relatives Alter = Gebäudealter ÷ Gesamtnutzungsdauer × 100 %
  2. Liegt das relative Alter unter dem Schwellenwert der Punktzahl (bei 0 bis 1 Punkt: 60 %), gilt: Restnutzungsdauer = Gesamtnutzungsdauer − Alter.
  3. Darüber gilt die Formel der Anlage 2: Restnutzungsdauer = a × Alter² ÷ Gesamtnutzungsdauer − b × Alter + c × Gesamtnutzungsdauer, mit den Koeffizienten a, b und c je Punktzahl (Tabelle 3).
  4. Das Ergebnis wird auf volle Jahre aufgerundet.

Beispiel: Ein Wohnhaus ist am Stichtag 60 Jahre alt, das relative Alter beträgt 75 %. Ohne Modernisierung ergibt die Formel 21 Jahre Restnutzungsdauer, mit 8 Modernisierungspunkten (mittlerer Grad) 37 Jahre. Das fiktive Baujahr – das Baujahr eines neuen Gebäudes mit derselben Restnutzungsdauer – liegt dann bei 1967 bzw. 1983 (Stichtag 2026).

Restnutzungsdauer auf einen Blick

Die Matrix zeigt die Restnutzungsdauer für Wohngebäude nach Gebäudealter (Zeilen) und Modernisierungspunkten (Spalten):

Alter0 P.2 P.4 P.6 P.8 P.10 P.13 P.16 P.18 P.20 P.
10 Jahre70707070707070717272
20 Jahre60606060616264666868
30 Jahre50505052535558626565
40 Jahre40404144464954596262
50 Jahre30313437414550566060
60 Jahre21232832374147545858
70 Jahre15182429343945535757
80 Jahre12162227323744525757
Restnutzungsdauer in Jahren für Wohngebäude (Gesamtnutzungsdauer 80 Jahre) nach Anlage 2 ImmoWertV, auf volle Jahre aufgerundet. Spalten: Modernisierungspunkte.

Nicht verwechseln: die Tabelle im Bewertungsgesetz

Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es eine eigene Tabelle: Anlage 22 zum Bewertungsgesetz. Sie nennt für Ein- und Zweifamilienhäuser ebenfalls 80 Jahre, folgt aber eigenen Regeln – unter anderem beträgt die Restnutzungsdauer eines noch nutzbaren Gebäudes dort mindestens 30 % der Gesamtnutzungsdauer (§ 185 Abs. 3 BewG). Für die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG spielt diese Tabelle keine Rolle.

Was eine Tabelle nicht leisten kann

Die Tabellen zeigen Modellwerte für ein Gebäude ohne besondere Schäden. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt genügt der bloße Verweis darauf nicht; der Bundesfinanzhof verlangt eine Beurteilung des konkreten Gebäudes (Urteil vom 23.01.2024, IX R 14/23). Bauschäden, der Zustand einzelner Bauteile und die tatsächlich ausgeführten Modernisierungen prüft der Sachverständige beim Ortstermin. Einen schnellen Überblick für Ihr Gebäude gibt unser Restnutzungsdauer-Rechner.

Häufige Fragen

Nach Anlage 1 ImmoWertV 80 Jahre – ebenso für Doppel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnhäuser mit Mischnutzung.

Fiktives Baujahr = Stichtagsjahr + Restnutzungsdauer − Gesamtnutzungsdauer. Ein Wohnhaus mit 30 Jahren Restnutzungsdauer zum Stichtag 2026 hat das fiktive Baujahr 2026 + 30 − 80 = 1976.

Nach Anlage 2 ImmoWertV gilt ein Gebäude mit 0 bis 1 Punkt als nicht modernisiert, mit 2 bis 5 Punkten als klein modernisiert, mit 6 bis 10 als mittel, mit 11 bis 17 als überwiegend und ab 18 Punkten als umfassend modernisiert.

Ja. Modernisierungen verlängern sie: Ein älteres Gebäude mit vielen Modernisierungspunkten kann eine deutlich längere Restnutzungsdauer haben, als sein Alter vermuten lässt.

Die Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1 ja, je nach Gebäudeart. Das Punktemodell der Anlage 2 ist für Wohngebäude formuliert; bei Gewerbeimmobilien beurteilt der Sachverständige den Einzelfall.

Quellen

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