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Fachwissen7 Min. LesezeitStand: 29.10.2026

Restnutzungsdauer nach Sanierung: Wie Modernisierungen und Kernsanierung wirken

Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer: Die ImmoWertV vergibt je Maßnahme bis zu 4 Punkte, insgesamt höchstens 20, und je mehr Punkte, desto länger die Restnutzungsdauer. Maßgeblich ist der Zustand am Stichtag des Gutachtens, meist dem Kauf – was danach saniert wird, zählt für diese Bewertung nicht. Für die höhere Abschreibung heißt das: Je stärker ein Gebäude am Stichtag modernisiert war, desto kleiner ist der Vorteil eines Gutachtens.

Wie Modernisierungen wirken

Die Restnutzungsdauer ergibt sich nicht allein aus dem Alter. Wer modernisiert, bringt Bausubstanz und Technik auf einen jüngeren Stand. Die ImmoWertV erfasst das mit dem Punkteraster ihrer Anlage 2: acht Modernisierungselemente, zusammen höchstens 20 Punkte.

ModernisierungselementHöchstpunkte
Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung4
Modernisierung der Fenster und Außentüren2
Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)2
Modernisierung der Heizungsanlage2
Wärmedämmung der Außenwände4
Modernisierung von Bädern2
Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen2
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung2
Summe20
Anlage 2 ImmoWertV 2021, Tabelle 1.

Aus der Punktsumme folgt der Modernisierungsgrad:

PunktsummeModernisierungsgrad
0 bis 1nicht modernisiert
2 bis 5kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
6 bis 10mittlerer Modernisierungsgrad
11 bis 17überwiegend modernisiert
18 bis 20umfassend modernisiert
Anlage 2 ImmoWertV 2021, Tabelle 2.

Wie lange eine Maßnahme zählt

Volle Punkte gibt es nur für eine vollständige Modernisierung nach heutigem Standard, und nur, solange sie nicht zu lange zurückliegt. Eine neue Heizung zählt mehr als eine zwanzig Jahre alte:

Maßnahmebis 5 Jahrebis 10 Jahrebis 15 Jahrebis 20 Jahre
Dach mit Wärmedämmung4321
Fenster und Außentüren2210
Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)2221
Heizungsanlage2210
Wärmedämmung der Außenwände4321
Bäder2100
Innenausbau (Decken, Fußböden, Treppen)2221
Grundrissgestaltung1–2 (unabhängig vom Alter)
Höchstpunkte je Maßnahme nach ihrem Alter am Stichtag (Orientierungswerte nach der Sachwertrichtlinie, mit denen auch unsere Gutachten arbeiten). Länger als 20 Jahre zurückliegende Maßnahmen zählen nicht mehr.

Teilweise Maßnahmen bewertet der Sachverständige anteilig: Eine neue Dacheindeckung ohne zusätzliche Dämmung bringt weniger als eine vollständige Dacherneuerung mit Dämmung.

Ein Beispiel

Ein Wohnhaus, Baujahr 1970, ist zum Stichtag 2026 56 Jahre alt. So wirken unterschiedliche Modernisierungen auf die Restnutzungsdauer:

Zustand am StichtagPunkteRestnutzungsdauer
nicht modernisiert024 Jahre
Dach, Fenster und Heizung erneuert 2016736 Jahre
umfassend modernisiert 20222059 Jahre
Gesamtnutzungsdauer 80 Jahre, Modell der Anlage 2 ImmoWertV, ohne Bauschäden.

Die Spanne zeigt, warum der Modernisierungsstand für ein Restnutzungsdauergutachten so wichtig ist – und warum er beim Ortstermin geprüft und belegt werden muss.

Kernsanierung

Bei einer Kernsanierung bleibt im Wesentlichen nur der Rohbau erhalten; Dach, Fassade, Fenster, Haustechnik und Innenausbau werden erneuert. Für solche Gebäude lässt Anlage 2 ImmoWertV eine Restnutzungsdauer von bis zu 90 % der Gesamtnutzungsdauer zu, gemindert um einen Abschlag für die verbliebene alte Bausubstanz. Ein kernsaniertes Gebäude wird damit fast wie ein Neubau behandelt – für die höhere Abschreibung ist es deshalb selten ein Fall.

Gutachten vor oder nach der Sanierung?

Entscheidend ist nicht, wann das Gutachten erstellt wird, sondern auf welchen Stichtag es lautet. Bewertet wird der Zustand an diesem Stichtag:

  • Modernisierungen vor dem Stichtag verlängern die Restnutzungsdauer und verringern damit den Vorteil eines Gutachtens.
  • Modernisierungen nach dem Stichtag bleiben außer Betracht. Wer kurz nach dem Kauf saniert, behält für den Kaufstichtag den Zustand vor der Sanierung.
  • Bei Immobilien im Bestand kann der Stichtag der Beginn eines Veranlagungszeitraums sein. Dann zählen alle Maßnahmen bis dahin – den Stichtag sollten Sie vor geplanten Sanierungen mit Ihrem Steuerberater festlegen.

Wie Sanierungskosten selbst steuerlich behandelt werden, ist eine eigene Frage: Übersteigen die Kosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 % der Gebäudeanschaffungskosten, gelten sie als Herstellungskosten und werden mit dem Gebäude abgeschrieben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Das ordnet Ihr Steuerberater ein.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Was Sie dokumentieren sollten

Im Gutachten wird zu jeder Modernisierung festgehalten, worauf sich die Angabe stützt. Je besser die Belege, desto belastbarer das Ergebnis:

  • Rechnungen mit Datum und Leistungsbeschreibung
  • Fotos vor und nach den Arbeiten
  • Energieausweis und Förderbescheide, etwa von KfW oder BAFA
  • Angaben zur Heizung: Hersteller, Baujahr, Art des Wärmeerzeugers

Mehr zur Bedeutung energetischer Maßnahmen lesen Sie in unserem Beitrag Energetische Sanierung und Immobilienwert; alle Tabellen zur Restnutzungsdauer finden Sie in der Restnutzungsdauer-Tabelle.

Häufige Fragen

Bis zu 2 Punkte, wenn der Austausch höchstens zehn Jahre zurückliegt; bis 15 Jahre noch 1 Punkt, danach keinen.

Nach Anlage 2 ImmoWertV ab 18 Modernisierungspunkten. Von 11 bis 17 Punkten gilt es als überwiegend modernisiert.

Für ein Gutachten auf den Kaufstichtag nicht. Bewertet wird der Zustand am Stichtag; spätere Maßnahmen bleiben außer Betracht.

Wenn sie vor dem Stichtag liegt, ja: Sie verlängert die Restnutzungsdauer und rückt sie näher an den gesetzlichen Abschreibungszeitraum heran.

Nach Anlage 2 ImmoWertV kann die Restnutzungsdauer bei kernsanierten Gebäuden bis zu 90 % der Gesamtnutzungsdauer betragen, abzüglich eines Abschlags für die verbliebene alte Bausubstanz.

Quellen

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