
Ein Restnutzungsdauergutachten lohnt sich, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer deutlich kürzer ist als der Zeitraum, über den das Finanzamt sonst abschreibt – bei den meisten Wohngebäuden 50 Jahre. Das ist typischerweise bei älteren, wenig modernisierten Gebäuden der Fall, etwa bei Baujahren vor 1980. Bei jungen oder umfassend modernisierten Gebäuden liegt die Restnutzungsdauer oft nahe an 50 Jahren oder darüber; dann bringt ein Gutachten wenig. Wie viel Steuern Sie sparen, berechnet Ihr Steuerberater.
Ohne Gutachten schreibt das Finanzamt ein vermietetes Gebäude über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum ab. Er hängt vom Jahr der Fertigstellung ab (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG):
| Fertigstellung des Gebäudes | Abschreibung pro Jahr | Zeitraum |
|---|---|---|
| vor 1925 | 2,5 % | 40 Jahre |
| 1925 bis 2022 | 2 % | 50 Jahre |
| ab 2023 | 3 % | rund 33 Jahre |
Weist ein Gutachten eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, wird stattdessen über diese abgeschrieben: Der Satz pro Jahr ergibt sich aus 100 % geteilt durch die Restnutzungsdauer. Bei 25 Jahren sind das 4 % statt 2 %. Je größer der Abstand zum gesetzlichen Zeitraum, desto größer der Effekt.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Restnutzungsdauer das Modell der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) für ein Wohngebäude ohne besondere Schäden ergibt – dasselbe Modell, mit dem auch unsere Gutachten rechnen.
| Baujahr | nicht modernisiert (0 Punkte) | kleine Modernisierungen (4 Punkte) | mittlerer Grad (8 Punkte) | überwiegend modernisiert (13 Punkte) | umfassend modernisiert (18 Punkte) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1950 (76 Jahre alt) | 13 Jahre | 22 Jahre | 33 Jahre | 45 Jahre | 57 Jahre |
| 1960 (66 Jahre alt) | 17 Jahre | 25 Jahre | 35 Jahre | 46 Jahre | 58 Jahre |
| 1970 (56 Jahre alt) | 24 Jahre | 30 Jahre | 38 Jahre | 48 Jahre | 59 Jahre |
| 1980 (46 Jahre alt) | 34 Jahre | 36 Jahre | 43 Jahre | 52 Jahre | 61 Jahre |
| 1990 (36 Jahre alt) | 44 Jahre | 45 Jahre | 49 Jahre | 56 Jahre | 63 Jahre |
| 2000 (26 Jahre alt) | 54 Jahre | 54 Jahre | 56 Jahre | 60 Jahre | 66 Jahre |
So liest sich die Tabelle: Ältere, wenig modernisierte Gebäude liegen weit unter 50 Jahren – dort lohnt sich ein Gutachten fast immer. Je jünger das Gebäude und je umfassender es modernisiert ist, desto näher rückt die Restnutzungsdauer an 50 Jahre heran. Bauschäden verkürzen sie im Gutachten zusätzlich. Ihre eigene Einschätzung erhalten Sie mit unserem Restnutzungsdauer-Rechner.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Eine feste Grenze gibt es nicht. Nach dem Modell der ImmoWertV liegen wenig modernisierte Wohngebäude mit Baujahr vor etwa 1980 deutlich unter 50 Jahren Restnutzungsdauer; bei jüngeren oder umfassend modernisierten Gebäuden wird der Abstand klein.
Ja, es gilt derselbe Maßstab. Die Restnutzungsdauer wird für das ganze Gebäude ermittelt; abgeschrieben wird Ihr Anteil am Gebäudewert.
Nein. Abgeschrieben wird derselbe Gebäudewert, nur über weniger Jahre. Der Vorteil liegt darin, dass die Abschreibung früher wirkt.
Für die Abschreibung nicht: Sie steht nur Eigentümern zu, die die Immobilie vermieten. Für andere Zwecke, etwa Erbschaft oder Verkauf, kommt eher ein Verkehrswertgutachten in Frage.
Bei vermieteten Immobilien in der Regel ja, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Ihr Steuerberater ordnet das für Ihren Fall ein.
Haben Sie Fragen?
Unverbindlich beraten lassenWie viel Restnutzungsdauer steckt in Ihrer Immobilie? Der kostenlose RND-Rechner gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Einschätzung. Oder stöbern Sie in weiteren Ratgebern.