Restnutzungsdauer­gutachten Koblenz

Höhere Abschreibung für Ihre vermietete Immobilie in Koblenz – mit einem Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer, persönlichem Ortstermin und einem Sachverständigen aus Koblenz.

Koblenz mit Rhein, Mosel und dem Deutschen Eck

Foto: Holger Weinandt, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Vor Ort

Ihr Sachverständiger für Koblenz

Unser Büro in Koblenz

Unser Sachverständigenbüro hat seinen Sitz in Koblenz. Den Ortstermin übernimmt ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger persönlich – kurze Wege, schnelle Termine, ein fester Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zur Rückfrage des Finanzamts.

Typische Gebäude in Koblenz

Koblenz wurde im Zweiten Weltkrieg schwer zerstört. Neben Gründerzeithäusern prägen deshalb Bauten aus dem Wiederaufbau der 1950er- und 1960er-Jahre viele Stadtteile – oft einfach gebaut und nur teilweise modernisiert. Gerade bei diesen Häusern liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer weit unter den 50 Jahren, mit denen das Finanzamt sonst rechnet (Restnutzungsdauer-Tabelle).

Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil, nicht der Grund und Boden. Den Bodenrichtwert für die Stadt Koblenz ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Koblenz; einsehen lässt er sich im Portal BORIS Rheinland-Pfalz.

Moundi & Partner · Simmerner Str. 68, 56075 Koblenz · 0261 – 91443488

Aus unserer Praxis

Ein Gutachten aus Koblenz

Ein Beispiel aus unserer Praxis, anonymisiert: ein vermietetes Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1950, kaum modernisiert, Stichtag 01.01.2025.

1950
Baujahr

Mehrfamilienhaus, Massivbau, zwei Geschosse

3
Modernisierungspunkte

Bad 2019, Innenausbau 2017

20 Jahre
Restnutzungsdauer

Ergebnis des Gutachtens nach ImmoWertV

5 %
Abschreibung pro Jahr

statt 2 % ohne Gutachten

Ohne Gutachten hätte das Finanzamt das Gebäude über 50 Jahre abgeschrieben, mit dem Gutachten über 20 Jahre – derselbe Gebäudewert wirkt deutlich früher. Wann sich das für Ihr Haus lohnt: Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten?

Für Ihr eigenes Haus: Restnutzungsdauer berechnen

So läuft die Erstellung Ihres Nutzungsdauer­gutachtens ab

Kostenlose Bedarfseinschätzung

1. Kostenlose Bedarfseinschätzung

Sie senden uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie — Baujahr, Lage, Nutzung und Zustand. Wir prüfen unverbindlich, ob sich ein Nutzungsdauergutachten in Ihrem Fall lohnt, welches Potenzial für Steuerersparnis besteht und ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung durch das Finanzamt gegeben sind.

Ziel: Erste Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit — kostenfrei & unverbindlich.

Angebot & Beauftragung

2. Angebot & Beauftragung

Nach der Einschätzung erhalten Sie ein transparentes Angebot mit Festpreisgarantie. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen. Über unser Kundenportal laden Sie alle relevanten Dokumente digital hoch — einfach, sicher und jederzeit nachvollziehbar.

Ziel: Klare Entscheidung auf Basis transparenter Konditionen.

Erfassung der Daten & Ortstermin

3. Erfassung der Daten & Ortstermin

Wir werten alle Unterlagen aus und beurteilen den Zustand Ihrer Immobilie. Im Rahmen eines persönlichen Ortstermins erfassen wir alle baulichen Faktoren direkt am Objekt — die Grundlage für eine belastbare, objektbezogene Beurteilung.

Ziel: Objektive Beurteilung des baulichen Zustands für eine fundierte Restnutzungsdauer.

Erstellung des Gutachtens

4. Erstellung des Gutachtens

Das Gutachten wird nach den Vorgaben der Finanzverwaltung (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) erstellt und dokumentiert alle Berechnungen nachvollziehbar. Sie erhalten ein prüffähiges Gutachten als PDF, das Sie direkt beim Finanzamt einreichen können. Bei Rückfragen unterstützen wir Sie mit einer Stellungnahme.

Ziel: Anerkennungsfähiges Gutachten für steuerliche Wirkung.

Kosten

Was kostet ein Restnutzungs­dauergutachten in Koblenz?

Festpreis

ab952 €

inkl. 19 % MwSt.

Nach Art und Größe der Immobilie. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie vorab – ohne versteckte Kosten.

Im Festpreis enthalten

Persönlicher Ortstermin

Der zertifizierte Sachverständige besichtigt Ihre Immobilie selbst.

Gutachten mit Fotodokumentation

Restnutzungsdauer nach ImmoWertV, nachvollziehbar für das Finanzamt.

Stellungnahme bei Rückfragen

Fragt das Finanzamt nach, nehmen wir fachlich Stellung.

Fahrtkosten

Je nach Entfernung, im Angebot einzeln ausgewiesen.

Steuerlich

Bei vermieteten Immobilien in der Regel als Werbungskosten absetzbar.

Kundenstimme

„Für meine Immobilie wurde ein Nutzungsdauergutachten erstellt — das Ergebnis war einfach top! Die Auswertung war klar, verständlich und sehr professionell aufbereitet. Besonders beeindruckt hat mich, wie genau und fundiert alles geprüft wurde. Dank des Gutachtens habe ich jetzt eine verlässliche Grundlage für meine weiteren Entscheidungen. Absolut empfehlenswert!“
Robert Ladner · Immobilieninvestor aus Koblenz

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Fragen und Antworten

Bei dem Finanzamt, das für Ihre Einkommensteuer zuständig ist – also dem Finanzamt Ihres Wohnorts, nicht dem am Ort der Immobilie. In der Regel übernimmt das Ihr Steuerberater mit der Steuererklärung.

Ja. Wir erstellen Gutachten in Koblenz, im Umland und in ganz Rheinland-Pfalz; Fahrtkosten berechnen wir je nach Entfernung.

Bei uns ab 952 € inkl. MwSt. – inklusive persönlichem Ortstermin, Fotodokumentation und fachlicher Stellungnahme bei Rückfragen des Finanzamts. Fahrtkosten berechnen wir je nach Entfernung; den genauen Festpreis nennen wir Ihnen nach der kostenlosen Ersteinschätzung.

Am ehesten bei älteren, wenig modernisierten Gebäuden. Eine erste Einschätzung gibt Ihnen unser Restnutzungsdauer-Rechner in wenigen Minuten.

Schreiben Sie uns

Füllen Sie das Formular aus — wir melden uns zeitnah bei Ihnen.