Restnutzungsdauer­gutachten Lahnstein

Höhere Abschreibung für Ihre vermietete Immobilie in Lahnstein – mit einem Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer und persönlichem Ortstermin. Unser Büro liegt im nahen Koblenz.

Burg Lahneck über Lahnstein

Foto: Johannes Robalotoff, CC BY-SA 3.0 DE, Wikimedia Commons

Vor Ort

Ihr Sachverständiger für Lahnstein

Schnell vor Ort in Lahnstein

Von unserem Büro in Koblenz sind es nur wenige Kilometer bis Lahnstein. Den Ortstermin übernimmt ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger persönlich – mit einem festen Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zur Rückfrage des Finanzamts.

Altstadt, Rhein und Lahn

Lahnstein verbindet historische Bausubstanz mit Wohnhäusern aus vielen Jahrzehnten; die Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern gehört zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten bei Sanierungskosten eigene Abschreibungsregeln (§ 7i EStG) – wie lange das Gebäude selbst noch nutzbar ist, beantwortet trotzdem erst ein Restnutzungsdauergutachten.

Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil, nicht der Grund und Boden. Den Bodenrichtwert für Lahnstein ermittelt der zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte; einsehen lässt er sich im Portal BORIS Rheinland-Pfalz.

Moundi & Partner · Simmerner Str. 68, 56075 Koblenz · 0261 – 91443488

Aus unserer Praxis

Ein Gutachten aus Lahnstein

Ein Beispiel aus unserer Praxis, anonymisiert: ein vermietetes Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1949, kurz vor dem Kauf umfangreich modernisiert, Stichtag 01.01.2025.

1949
Baujahr

Mehrfamilienhaus, Massivbau, drei Geschosse

8
Modernisierungspunkte

2024: Leitungen, Heizung, Bäder, Innenausbau

29 Jahre
Restnutzungsdauer

Ergebnis des Gutachtens nach ImmoWertV

3,45 %
Abschreibung pro Jahr

statt 2 % ohne Gutachten

Eine Modernisierung verlängert die Restnutzungsdauer, macht ein über 75 Jahre altes Haus aber nicht neu: Dach, Fenster und die Dämmung der Außenwände waren nicht erneuert – die Restnutzungsdauer blieb deutlich unter 50 Jahren. Wie einzelne Maßnahmen wirken: Restnutzungsdauer nach Sanierung

Für Ihr eigenes Haus: Restnutzungsdauer berechnen

So läuft die Erstellung Ihres Nutzungsdauer­gutachtens ab

Kostenlose Bedarfseinschätzung

1. Kostenlose Bedarfseinschätzung

Sie senden uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie — Baujahr, Lage, Nutzung und Zustand. Wir prüfen unverbindlich, ob sich ein Nutzungsdauergutachten in Ihrem Fall lohnt, welches Potenzial für Steuerersparnis besteht und ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung durch das Finanzamt gegeben sind.

Ziel: Erste Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit — kostenfrei & unverbindlich.

Angebot & Beauftragung

2. Angebot & Beauftragung

Nach der Einschätzung erhalten Sie ein transparentes Angebot mit Festpreisgarantie. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen. Über unser Kundenportal laden Sie alle relevanten Dokumente digital hoch — einfach, sicher und jederzeit nachvollziehbar.

Ziel: Klare Entscheidung auf Basis transparenter Konditionen.

Erfassung der Daten & Ortstermin

3. Erfassung der Daten & Ortstermin

Wir werten alle Unterlagen aus und beurteilen den Zustand Ihrer Immobilie. Im Rahmen eines persönlichen Ortstermins erfassen wir alle baulichen Faktoren direkt am Objekt — die Grundlage für eine belastbare, objektbezogene Beurteilung.

Ziel: Objektive Beurteilung des baulichen Zustands für eine fundierte Restnutzungsdauer.

Erstellung des Gutachtens

4. Erstellung des Gutachtens

Das Gutachten wird nach den Vorgaben der Finanzverwaltung (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) erstellt und dokumentiert alle Berechnungen nachvollziehbar. Sie erhalten ein prüffähiges Gutachten als PDF, das Sie direkt beim Finanzamt einreichen können. Bei Rückfragen unterstützen wir Sie mit einer Stellungnahme.

Ziel: Anerkennungsfähiges Gutachten für steuerliche Wirkung.

Kosten

Was kostet ein Restnutzungs­dauergutachten in Lahnstein?

Festpreis

ab952 €

inkl. 19 % MwSt.

Nach Art und Größe der Immobilie. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie vorab – ohne versteckte Kosten.

Im Festpreis enthalten

Persönlicher Ortstermin

Der zertifizierte Sachverständige besichtigt Ihre Immobilie selbst.

Gutachten mit Fotodokumentation

Restnutzungsdauer nach ImmoWertV, nachvollziehbar für das Finanzamt.

Stellungnahme bei Rückfragen

Fragt das Finanzamt nach, nehmen wir fachlich Stellung.

Fahrtkosten

Je nach Entfernung, im Angebot einzeln ausgewiesen.

Steuerlich

Bei vermieteten Immobilien in der Regel als Werbungskosten absetzbar.

Unsere Kunden

Eigentümer, Investoren und Steuerberater aus der Region arbeiten mit unseren Gutachten.

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Fragen und Antworten

Bei dem Finanzamt, das für Ihre Einkommensteuer zuständig ist – also dem Finanzamt Ihres Wohnorts, nicht dem am Ort der Immobilie. In der Regel übernimmt das Ihr Steuerberater mit der Steuererklärung.

Oft ja, wie unser Lahnsteiner Fall zeigt: Trotz Modernisierung 2024 lag die Restnutzungsdauer eines Hauses von 1949 bei 29 Jahren. Mehr dazu in Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten?

Bei uns ab 952 € inkl. MwSt. – inklusive persönlichem Ortstermin, Fotodokumentation und fachlicher Stellungnahme bei Rückfragen des Finanzamts. Fahrtkosten berechnen wir je nach Entfernung; den genauen Festpreis nennen wir Ihnen nach der kostenlosen Ersteinschätzung.

Ja. Die Denkmal-Abschreibung für Sanierungskosten (§ 7i EStG) ist eine eigene Regel; die Restnutzungsdauer des Gebäudes kann trotzdem kürzer sein als die gesetzliche Annahme. Was steuerlich günstiger ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Schreiben Sie uns

Füllen Sie das Formular aus — wir melden uns zeitnah bei Ihnen.